Das deutsche Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) wurde am 04. Juli 1958 mit Ordenerlaß durch den Bundespräsidenten Theodor Heuss staatlich anerkannt und ist ein durch das Gesetz über Titel, Orden  und Ehrenzeichen geschütztes Ehrenzeichen. Das Deutsche Sportabzeichen ist das einzige Ehrenzeichen, das nicht von staatlichen Stellen verliehen wird, sondern vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Bis 2006 wurde das Sportabzeichen vom Deutschen Sportbund verliehen.

Um das Deutsche Sportabzeichen zu erlangen, müssen bestimmte sportlichen Bedingungen erfüllt werden, die geforderten Leistungen sind nach Altersstufen gestaffelt.

Verliehen wird das Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold. Für den erstmaligen Erwerb wird die Auszeichnung in Bronze verliehen. Nach dreimaliger Wiederholung in den folgenden Jahren erfolgt die Verleihung in Silber, nach der 5. Wiederholung  erhält der Erwerber das Abzeichen in Gold. Nach der neunten erfolgreichen Wiederholung wird das Ehrenzeichen in Gold mit der Wiederholungszahl jeweils in Fünferschritten  (10, 15, 20 etc) verliehen.

 

Zur Geschichte des Sprtabzeichens:

Während der Olympischen Spiele 1912 in Stockholm erhielt Carl Diem Kenntnis von dem Schwedischen Sportabzeichen, es hieß dort Idrottsmärke. Unter dem Namen Auszeichnung für vielfältige Leistungen auf dem Gebiete der Leibesübungen, wurde das Sportabzeichen nach dem schwedischen Vorbild in Deutschland eingeführt. Vieles hat sich inzwischen geändert, aber nach wie vor, damals wie heute sind fünf Bedingungen zu erfüllen, die in fünf verschiedene Gruppen eingeteilt sind. Schwimmen war immer obligatorisch und ist es auch heute noch.

Durften anfangs nur deutsche Männer, die einem Sportverein angehörten, das Sportabzeichen erwerben, wurden ab ca. 1921 auch Frauen zugelassen. Heute ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein nicht mehr gefordert, aber der Erwerb und die Verleihung kann nur erfolgen, wenn die geforderten Leistungen von dafür (durch die Landessportbünde) benannten Sportabzeichenprüfern abgenommen und bestätigt werden.

Neben dem Sportabzeichen für Erwachsene (ab 18 Jahre), gibt es seit 2007 auch das Deutschen Sportabzeichen Jugend. Die Altersklasseneinteilung erfolgt ab 8 Jahre, aber wer sechs oder sieben Jahre alt ist, kann das Jugendsportabzeichen erwerben, wenn die Bedingungen der achtjährigen erfüllt werden.

Bis 2006 wurde hier noch zwischen dem Schülersportabzeichen bis 12 Jahre und dem Jugendsportabzeichen ab 13 Jahre unterschieden.