Hygienekonzept ab 17.1.22
Was genau muss beachtet werden?
Die Sportausübung auf unseren Sportanlagen ist zulässig/erlaubt, wenn
- die teilnehmenden Personen gesund sind und innerhalb von zwei Wochen keinen Kontakt zu Corona-Patienten hatten und nicht aus Risikogebieten zurückgereist sind,
- diese möglichst kontaktlos (2 Meter Abstand) zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
- jedem Teilnehmer stehen 10 m² Fläche zu, das bedeutet für die Stöckter Halle max. 30 Personen, große Halle Fuhlentwiete max. 39 Personen und kleine Halle Fuhlentwiete max. 14 Personen, für den Sportplatz 3 Gruppen max 30 Personen,
- Bei Warnstufe 0: 3G (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!), genesen (+3 Monate) oder tagesaktuell getestet*)
Bei Warnstufe 1: 2G (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!) oder genesen (+3 Monate)*)
Bei Warnstufe 2: 2G Plus (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!) oder genesen (+3 Monate) und jeweils tagesaktuell getestet*) nachgewiesen wird, - ein medizinischer Mund- und Nasenschutz bis zum Beginn der Sportstunde getragen wird, ab Warnstufe 2: FFP2-Maske,
- in den Umkleiden und Duschen sich nur 4 Personen zeitgleich aufhalten,
- eine Durchlüftung der Halle während und nach der Stunde erfolgt,
- jede Übungseinheit um 10 Minuten verkürzt wird, damit sich die Teilnehmer/innen nicht begegnen,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden, eigene Matten mitgebracht werden,
- eine Durchmischung von Sportgruppen darf nicht erfolgen, d.h. dass jede zeitgleich sich auf dem Platz befindliche Gruppe in ihrem abgetrennten Bereich bleiben muss,
- das Führen von Teilnehmerlisten (mit Kontaktdaten) ist dringend notwendig, um evtl. Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können. Daher diese Teilnehmerlisten regelmäßig und auf Abfrage an die Geschäftsstelle unter info@hsvstoeckte.de übermitteln.
*Schülerinnen und Schülern, die in der Schule regelmäßig getestet werden zählen als 2G.
Nachzulesen ist dies in der Verordnung vom Land Niedersachsen vom 23.11.2021.