Hygienekonzept ab 17.1.22
Was genau muss beachtet werden?

Die Sportausübung auf unseren Sportanlagen ist zulässig/erlaubt, wenn

  1. die teilnehmenden Personen gesund sind und innerhalb von zwei Wochen keinen Kontakt zu Corona-Patienten hatten und nicht aus Risikogebieten zurückgereist sind,
  2. diese möglichst kontaktlos (2 Meter Abstand) zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  3. jedem Teilnehmer stehen 10 m² Fläche zu, das bedeutet für die Stöckter Halle max. 30 Personen, große Halle Fuhlentwiete max. 39 Personen und kleine Halle Fuhlentwiete max. 14 Personen, für den Sportplatz 3 Gruppen max 30 Personen,
  4. Bei Warnstufe 0: 3G (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!), genesen (+3 Monate) oder tagesaktuell getestet*)
    Bei Warnstufe 1: 2G (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!) oder genesen (+3 Monate)*)
    Bei Warnstufe 2: 2G Plus (vollständig geimpft (nur Johnson&Johnson reicht dafür nicht mehr aus!) oder genesen (+3 Monate) und jeweils tagesaktuell getestet*) nachgewiesen wird,
  5. ein medizinischer Mund- und Nasenschutz bis zum Beginn der Sportstunde getragen wird, ab Warnstufe 2: FFP2-Maske,
  6. in den Umkleiden und Duschen sich nur 4 Personen zeitgleich aufhalten,
  7. eine Durchlüftung der Halle während und nach der Stunde erfolgt,
  8. jede Übungseinheit um 10 Minuten verkürzt wird, damit sich die Teilnehmer/innen nicht begegnen,
  9. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden, eigene Matten mitgebracht werden,
  10. eine Durchmischung von Sportgruppen darf nicht erfolgen, d.h. dass jede zeitgleich sich auf dem Platz befindliche Gruppe in ihrem abgetrennten Bereich bleiben muss,
  11. das Führen von Teilnehmerlisten (mit Kontaktdaten) ist dringend notwendig, um evtl. Infektionsketten schnell nachvollziehen zu können. Daher diese Teilnehmerlisten regelmäßig und auf Abfrage an die Geschäftsstelle unter info@hsvstoeckte.de übermitteln.

    *Schülerinnen und Schülern, die in der Schule regelmäßig getestet werden zählen als 2G.
    Nachzulesen ist dies in der Verordnung vom Land Niedersachsen vom 23.11.2021.